Anwalt Arztwerbung
Arztwerbung - nicht jede Form ist verboten
Arztwerbung im Internet ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arzt weder "marktschreierisch anpreisend" für sich wirbt noch Gesundheitsängste der Bürger schürt. Vielmehr müsse er bestrebt sein, das normale Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung mit der Arztwerbung anzusprechen, so der Richterspruch vom Dienstag.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen einen Arzt ab. Der Mediziner unterhält im Internet eine Homepage, auf der er über seine Praxis und auch über spezielle Therapie-Angebote informiert. Im Gegensatz zu dem Wettbewerbsverband konnten die Richter darin keinen Verstoß gegen die ärztliche Berufsethik oder die Arztwerbung erkennen.
Diese verbiete nicht jede Arztwerbung, ist in der Urteilsbegründung zu lesen. Neben seiner Berufsbezeichnung dürfe ein Arzt akademische Titel und Facharztbezeichnungen führen, seine Schwerpunktgebiete bezeichnen und beispielsweise auch auf von ihm angebotene ambulante Operationen hinweisen.
Quelle / Beschluss: (Oberlandesgericht Koblenz, 4 U 192/00)
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