Anwalt Arbeitslosenhilfe Ehepartner
Arbeitslosenhilfe Ehepartner - Job muß gemeldet werden
Bezieher von Arbeitslosenhilfe müssen sich beim Arbeitsamt melden, wenn der Ehepartner eine Arbeit aufnimmt und daraus ein Einkommen bezieht. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muß nicht nur die zu Unrecht bezogene Arbeitslosenhilfe zurückzahlen. Unter bestimmten Umständen muß er auch die von der Bundesanstalt für Arbeit bezahlten Beiträge zur Krankenversicherung zurückerstatten.
Quelle / Beschluss: (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 13 Ar 92/96)
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