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Anwalt Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - nicht für Millionäre

Eine Millionärin hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Das hat das Sozialgericht Itzehoe entschieden.

In dem zu Grunde liegenden Fall besaß eine Frau Immobilien im Wert von über einer Million Mark. Das Arbeitsamt verweigerte ihr die Arbeitslosenhilfe. Zu Recht, entschied das Sozialgericht, und wies ihre entsprechende Klage zurück.

Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hat dem Gericht zufolge nur ein wirklich Bedürftiger, nicht jedoch, wer seinen Lebensunterhalt auf andere Weise als durch Arbeitslosenhilfe bestreiten kann. Die Frau könne "nicht ernsthaft erwarten, dass sie einerseits ein beträchtliches Vermögen aufbaut und andererseits aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann", heißt es in der Urteilsbegründung.

Quelle / Beschluss: (Sozialgericht Itzehoe; Az. S 3 AL 228/98)

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