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Heimarbeiter - kein Kündigungsverbot
Heimarbeiter sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes keine Arbeitnehmer, mögen sie auch vielfach in arbeitsrechtliche Schutzgesetze einbezogen sein. Deswegen gilt das für Betriebsübernahmen in § 613 a Abs 4 BGB niedergelegte Kündigungsverbot nicht für Heimarbeiter.
Eine Firma kündigte einer Heimarbeiterin, weil sie die Produktion einstellte. Die Mitarbeiterin erhob eine Kündigungsschutzklage mit der Behauptung, daß die Firma die Arbeitsbereiche lediglich auf eine andere Gesellschaft verlagern wolle. Das erwies sich für die Bundesrichter jedoch als unerheblich. Denn Heimarbeiter sind keine Arbeitnehmer und können sich deswegen nicht auf das Kündigungsverbot des § 613 a Abs.4 BGB berufen.
Quelle / Beschluss: (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 218/97)
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