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Sporttrainer - Befristete Verträge rechtens
Ein befristeter Vertrag mit einem Sporttrainer von Spitzensportlern und Nachwuchstalenten ist zulässig, um den Trainer auswechseln zu können, wenn er Sportler nach einer längeren Zusammenarbeit nicht mehr motivieren kann. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel (BAG) entschieden.
Im konkreten Fall gab das Gericht allerdings einem Tennistrainer Recht, der im baden-württembergischen Leimen Spitzen- und Nachwuchsspieler betreute. Der Mann ist bei einem Verein in Baden- Württemberg angestellt. Er zog vor Gericht, nachdem sein auf drei Jahre befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert worden war.
Die jugendlichen Tennis-Talente trainieren nach Feststellung des BAG im Schnitt zwei bis drei Jahre im Landesleistungszentrum. Hieraus folge, daß während der dreijährigen Befristungsdauer des Vertrages ohnehin in der Regel ein Austausch der Spieler stattfand. Die Vertragsbefristung mit Hinweis auf möglichen "Trainerverschleiß" darf aber nur durch das Bedürfnis gerechtfertigt werden, bei ein und demselben Spieler den Trainer zu wechseln, urteilte das Gericht. Damit muß der Verein den Sporttrainer weiter beschäftigen.
Quelle / Beschluss: (Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 436/97)
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