Anwalt Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld - wird bei Streik geringer
Streikende Arbeitnehmer müssen mit weniger Weihnachtsgeld rechnen. Steht im Tarifvertrag, daß sogenannte Jahressonderzahlungen wegen eines "ruhenden" Arbeitsverhältnisses anteilig gekürzt werden dürfen, so trifft dies auch auf Streiks zu. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht in zwei Urteilen klar. Sofern die Gründe für ein "ruhendes Arbeitsverhältnis" nicht näher definiert seien, umfasse die Kürzung des Weihnachtsgeld auch tarifvertragliche Formulierung nicht nur Wehrdienstzeiten oder Erziehungsurlaub sondern eben auch einen Arbeitskampf.
Quelle / Beschluss: (Bundesarbeitsgericht, 1 AZR 735/98 und 1 AZR 290/99)
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