Anwalt Überstunden Vergütung
Überstunden Vergütung - auch für leitende Angestellte
Auch leitende Angestellte haben Anspruch auf Bezahlung von Überstunden, entschied das Bundesarbeitsgericht. Nur wer außertariflich bezahlt wird, kann auf die besondere Vergütung von Überstunden verzichten.
Geklagt hatten mehrere leitende Angestellte aus der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen-Anhalt. Sie waren nach ihren Arbeitsverträgen außertariflich angestellt und damit zu unbezahlter Überstunden verpflichtet, bekamen aber nur geringfügig mehr als das Tarifgehalt. Die Angestellten setzten in letzter Instanz ihre Ansprüche durch und können nun für die Gehaltsnachzahlung sogar Zinsen verlangen. Das Arbeitsgericht erster Instanz in Dessau hatte dagegen die Klagen abgewiesen.
Quelle / Beschluss: (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 126 und 127/97)
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