Anwalt Gehaltseinstufung
Gehaltseinstufung - Betriebsrat entscheidet mit
Der Betriebsrat kann nicht nur einer aus seiner Sicht zu niedrigen Eingruppierung widersprechen, er kann auch Einspruch gegen die zu hohe Gehaltseinstufung eines Arbeitnehmers einlegen, so das Bundesarbeitsgericht.
In einem Fall aus Nordrhein-Westfalen stellte das BAG fest, daß das Mitbestimmungsrecht der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der Gehaltseinstufung diene. Es solle dazu beitragen, daß die Beurteilung, welcher Vergütungsgruppe ein Arbeitnehmer zuzuordnen sei, möglichst einheitlich gehandhabt werde. Insoweit mache es keinen Unterschied, ob eine vom Arbeitgeber vorgesehene Gehaltseinstufung zu niedrig oder zu hoch sei. Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, daß es dem Arbeitgeber unbenommen sei, einem Tarifangestellten ein übertarifliches Gehalt zu zahlen. Auch hinsichtlich übertariflicher Gehaltsbestandteile komme ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Betracht.
Quelle / Beschluss: (Bundesarbeitsgericht 1ABR 50/97)
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