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Anwalt Arbeitslosengeld Bezahlung

Arbeitslosengeld Bezahlung - auch bei Arbeitsvertrag

Arbeitslosengeld muß auch dann bezahlt werden, wenn ein Arbeitsvertrag besteht, dieser aber nicht an Arbeitsleistung gebunden und auch ohne Bezahlung ist. Das entschied das Bundessozialgericht.

Eine bei der Gewerkschaft tätige Arbeitnehmerin ließ sich vom 01. Mai 1992 bis 30. April 1994 beurlauben, hielt aber ihr Arbeitsverhältnis aufrecht ohne dafür eine Bezahlung zu erhalten. Gleichzeitog arbeitete sie bei einem Landesinstitut entgeltlich an einem Forschungsprojekt mit.

Da das Projekt in der vorgesehenen Form nicht zustande kam, schied die Angestellte bei dem Landesinstitut bereits am 28. Februar 1994 aus. Für die Monate März und April 1994 beantragte sie Arbeitslosengeld, das ihr das Arbeitsamt wegen des mit der Gewerkschaft fortbestehenden Arbeitsvertrages verweigerte.

Diese rein formal-juritische Argumentation kippte das Bundessozialgericht. Entscheidend ist nur, ob tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Dieses war mit der Beurlaubung beendet. Arbeitslosengeld ist zu leisten.

Quelle / Beschluss: (Bundessozialgericht, B 11 AL 55/97 R)

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