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Lohnnachzahlung - Arbeitgeber zahlt höhere Steuern
Arbeitnehmer, die Ihre Lohnnachzahlung verspätet bekommen, haben gegebenenfalls Anspruch auf Ausgleich für eine höhere Steuerlast. Diese müsse der Arbeitgeber tragen, wenn er schuldhaft nicht rechtzeitig gezahlt hat, heißt es in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Kassel.
Ein Angestellter der US-Streitkräfte in Wiesbaden war 1990 entlassen worden, gewann jedoch den darauf folgenden Kündigungsschutzprozeß in zwei Instanzen. Die US-Streitkräfte erkannten daraufhin im Dezember 1992 das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses an, zahlten dem Angestellten sein ausstehendes Gehalt (Lohnnachzahlung) von rund 164 000 Mark aber erst Anfang 1993 nach. Damit floß die Lohnnachzahlung in die Steuerabrechnung für 1993 ein, und der Staat kassierte mehr als 52.000 Mark. 1992 jedoch hätte die Steuerlast für die Nachzahlung nach Angaben des Angestellten rund 22 000 Mark weniger betragen. Für diesen Schaden müsse der Arbeitgeber aufkommen, urteilte das BAG. Allerdings müsse das Landesarbeitsgericht noch prüfen, ob der Angestellte den Schaden rechtzeitig geltend gemacht hat.
Quelle / Beschluss: (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 633/96)
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