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Ausbildung Beamte - Keine Bezüge aus dem Westen bei Abitur im Osten
Beamte in Ostdeutschland erhalten nicht die vollen West-Bezüge, wenn sie nur einen Teil ihrer Ausbildung in den alten Bundesländern absolviert haben. Zu der Ausbildung zähle auch das Abitur, wenn dies Voraussetzung für die Stelle ist, entschied der 2. Senat des Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht lehnte deshalb die Klage eines früheren Justizinspektors aus Sachsen-Anhalt ab, der nach dem Abitur in der DDR seine weitere Ausbildung zum Rechtspfleger im Westen absolviert hatte. Der inzwischen ausgeschiedene 27jährige hatte dagegen geklagt, daß die derzeit im Osten um knapp 15 Prozent reduzierten Bezüge auch für ihn galten. Mit der Klage wollte er auch eine Gleichstellung mit seinen damaligen Mitauszubildenden aus dem Westen.
Die Bundesrichter stellten nun allerdings klar, die Regelung über die Ost- und West-Bezüge habe nur einen mobilitätsfördernden Charakter. Damit solle ein finanzieller Anreiz für diejenigen geschaffen werden, die sich erstmalig um die Einstellung als Beamter im Beitrittsgebiet bemühen und alle Befähigungsvoraussetzungen im alten Bundesgebiet erworben hätten.
Quelle / Beschluss: (Bundesverwaltungsgericht, 2 C 24.98)
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