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Korruption - Gehalt muss dennoch bezahlt werden
Auch einem Mitarbeiter dem Korruption vorzuwerfen ist muss der Arbeitgeber weiter das Gehalt auszahlen. Im aktuellen Fall, hatte eine Firma einem Mitarbeiter fristlos gekündigt, weil dieser von einem Subunternehmer 170 000 Mark Schmiergeld für die Erteilung eines Auftrages kassiert hatte.
Zwar sei dem Mann ein gravierendes Fehlverhalten (Korruption) vorzuwerfen, befanden die Richter. Dennoch müsse die Firma dem Mann sein Gehalt weiter zahlen. Wenn ein Mitarbeiter seine Aufgaben schlecht erfülle, führe das in der Regel nicht zu einer Kürzung oder gar zu einem Wegfall des Gahalts. Nur wenn dem Arbeitgeber Schadensersatzansprüche gegen den Mitarbeiter zugestanden hätten, hätte er das Gehalt einbehalten können.
Quelle / Beschluss: (Oberlandesgericht Düsseldorf, 8 U 189/98)
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