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Anwalt Dienstwagen

Dienstwagen - bei Kündigung besteht Anspruch auf Schadensersatz

Ein gekündigter oder vom Dienst suspendierter Arbeitnehmer, der seinen auch privat genutzten Dienstwagen abgeben muss, hat nach einem Urteil des Kasseler Bundesarbeitsgerichtes Anspruch auf Schadenersatz. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der Zeit zwischen dem Entzug des Dienstwagen und dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Die obersten Arbeitsrichter hatten für die Berechnung der Höhe der Entschädigung die im Einkommenssteuergesetz festgelegte Formel zu Grunde gelegt. Danach ist pro Monat ein Prozent des inländischen Listenpreises des Dienstwagen fällig. Die vom Kläger geforderte Tagespauschale, wie sie Versicherungen üblicherweise bei unfallbedingtem Nutzungsausfall zahlen, erkannte das Gericht nicht an.

Quelle / Beschluss: (Bundesarbeitsgericht, 8 ZR 415/98)

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