Anwalt Post
Post - Herrchen zahlt für Hundebiß
Eine Post Angestellte hatte die schwierige Wahl: Sie sollte denjenigen von insgesamt vier Mischlingshunden bestimmen, der sie vor etwa zwei Jahren in die Wade gebissen hatte. Ein Grauer sei es damals gewesen, der ihr einen solchen Bluterguß beibrachte, daß sie zwei Tage krank war. Die Wahl der Post Angestellten fiel auf die freundlich mit dem Schwanz wedelnde rostrote Tessi. Den Richter störten die Ungereimtheiten nicht. Er verurteilte Tessis Herrchen zum Ersatz der Arztkosten Keinen Ausgleich gab es für die zweitägige Arbeitsunfähigkeit: Es waren ohnehin arbeitsfreie Tage gewesen.
Quelle / Beschluss: (Amtsgericht Rheine. 10 C 106/98)
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