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Tätigkeiten Arbeitsplatz - Berufskrankheit Bandscheibenleiden

Gehört schweres Tragen bzw. Heben zu den Tätigkeiten des jeweiligen Arbeitsplatzes, so wird ein Bandscheiben-Leiden weiterhin als Berufskrankheit anerkannt. Entgegen der verbreiteten Volksmeinung entschied dies das Bundessozialgericht Kassel in einem Grundsatzurteil. Die fehlenden medizinischen Erkenntnisse über Wirbelsäulen-Leiden bei Berufsgruppen mit schwerer Körperbelastung bereiteten den Richtern bei ihrem Urteil Schwierigkeiten.

Quelle / Beschluss: (Bundessozialgericht Kassel, B 2 U 12/98 R)

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