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Erkrankung - 13 Monatsgehalt kann gekürzt werden
Ein vom Arbeitgeber gewährtes 13. Monatsgehalt kann bei einer längeren Erkrankung des Arbeitnehmers gekürzt werden, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt. Ein technischen Angestellter war 1997/98 mehr als sechs Monate wegen einer Erkrankung ununterbrochen krankgeschrieben. Unter Hinweis auf seine lange Abwesenheit kürzte ihm die Firma das arbeitsvertraglich zugesicherte 13. Monatsgehalt um rund die Hälfte. Laut Urteil ist bei Erkrankung eine Kürzung des 13. Monatsgehaltes dann zulässig, wenn die Zuwendung einen "reinen Entgeltcharakter" hat und damit die erbrachte Leistung des Arbeitnehmers honoriert werden soll. Anders verhalte es sich bei Gratifikationen, mit denen die Treue des Mitarbeiters zur Firma gewürdigt werde. Nur in diesen Fällen dürfe wegen einer krankheitsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers nicht gekürzt werden.
Quelle / Beschluss: (Arbeitsgericht Frankfurt, 17 Ca 1709/99)
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