Anwalt Urlaubstage Teilzeit
Urlaubstage Teilzeit - Urlaub wird neu berechnet
Verringert sich beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage, muß eine Neuberechnung der Urlaubstage erfolgen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.
Im aktuellen Fall wechselte eine Krankenschwester im Ruhrbebiet in eine Teilzeit-Beschäftigung, wollte aber noch zehn Urlaubstage aus der Zeit der Vollbeschäftigung geltend machen. Der Krankenhausträger setzte sich beim BAG mit der Ansicht durch, daß er wegen der Teilzeitregelung nur noch fünf Urlaubstage zu berücksichtigen habe.
Quelle / Beschluss: (Bundesarbeitsgericht 9AZR 314/97)
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