Anwalt Eigentum
Eigentum - Nießbrauch ist kein Eigentum
Eigentum ist sowohl für die Steuerförderung nach Paragraph 10e EStG, als auch für die Eigenheimzulage eine Grundvoraussetzung. Eigentum heißt auch, daß man in seiner eigenen Wohnung lebt. "Eigentum" im Sinne des Gesetzes bedeutet, daß man zivilrechtlicher Eigentümer des Eigentum sein muß. Eine Steuerförderung ist somit verloren, wenn Eltern ihr Eigentum, zum Beispiel ihr Haus auf die Kinder übertragen und sich das Nießbrauchsrecht vorbehalten. In diesem Fall sind die Kinder Eigentümer des Eigentum und nicht mehr die im Objekt wohnenden Eltern.
Der Begriff Eigentum kann in der Praxis auch in anderen Fällen Probleme bereiten. Insbesondere bei Bauten auf fremden Grundstücken fehlt es am Eigentum und somit an einer wichtigen Fördergrundlage. Beispiele hierfür sind der Bau der Kinder auf dem elterlichen Grundstück oder des Verlobten auf dem Grundstück seiner Freundin, denn das ist kein Eigentum.
Quelle / Beschluss: (Finanzgericht Düsseldorf, AZ 18 K 1647/95 E)
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