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Kosten - keinen Zuschuss zur Miete für Hausherren
Arbeitnehmer mit eigenem Haus oder Eigentumswohnung haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen Zuschuss zu Ihren Miet Kosten des Arbeitgebers. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen damit die Zuschuss Kosten Klage einer Mitarbeiterin der Deutschen Bahn AG zurück.
Die Arbeitnehmerin wollte einen Zuschuss zur Ihren Miet Kosten und war von Thüringen in das Rhein-Main-Gebiet versetzt worden. Ein bahninterner Tarifvertrag sieht für Versetzungen von den neuen in die alten Bundesländer einen Zuschuss zu den Miet Kosten vor, wenn die Kosten für eine gleichartige Wohnung in den alten Bundesländern höher sind. Statt jedoch eine entsprechende Mietwohnung zu suchen, entschloss sich die Arbeitnehmerin zum Kauf einer Eigentumswohnung. Ihren Antrag auf einen Zuschuss der Miet Kosten begründete sie damit, dass ihr durch die Rückzahlung der Kaufpreishypothek ähnliche Kosten entstünden und die Zuschussregelung daher analog anzuwenden sei. Ihre Forderung auf einen monatlichen Kosten Zuschuss von 400 Mark leitete sie aus dem Mietwert der Eigentumswohnung ab.
Laut Urteil ist ein Zuschuss zu den Miet Kosten jedoch "rein freiwillige Leistungen" des Unternehmens. Die Firma dürfe daher frei entscheiden, ob sie den Kosten Zuschuss nur für tatsächlich angemietete Wohnungen zahle oder auch für die Kosten von Eigentumswohnungen. Besitzer von Eigenheimen könnten daher nur mögliche andere Angebote - wie etwa eine betriebliche Eigenheimzulage oder ähnliche Kosten - in Anspruch nehmen, sagte der Gerichtsvorsitzende.
Quelle / Beschluss: (Arbeitsgericht Frankfurt: AZ 8 Ca 8342/99)
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