Anwalt fehlerhaftes Produkt
fehlerhaftes Produkt - Hersteller muß haften
Der Hersteller der ein fehlerhaftes Produkt herstellt muß beweisen, daß ihm kein Verschulden und keine objektive Pflichtwidrigkeit zur Last fällt. Diese Beweislastverteilung gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes dann, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produktes eine Sache des Käufers beschädigt wird (fehlerhaftes Produkt).
Ein Züchter von Azaleen düngte seine Kulturen mit einem Torf-Substrat. Anstatt sich in voller Blütenpracht zu entfalten, verkümmerten seine Pflanzen das es sich bei dem Torf anscheinend um ein fehlerhaftes Produkt handelte. Deswegen konnten sie nicht verkauft werden.
Die auf 517 977 Mark gerichtete Schadensersatzklage wies das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück. Der Bundesgerichtshof ordnete eine Neuverhandlung an, weil sich die Herstellerin des Torf-Substrats sich nicht entlasten konnten, also nicht beweisen konnte, daß sie nicht schuldhaft und nicht pflichtwidrig bei der Herstellung des Torf-Substrats gehandelt hatte.
Quelle / Beschluss: (Bundesgerichtshof, VI ZR 392/97)
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