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Anwalt Wettbewerbsverbot

Wettbewerbsverbot - Konkurrenz zum Ex-Chef erlaubt

Ein Arbeitnehmer darf seinem früheren Arbeitgeber Konkurrenz machen sofern kein Wettbewerbsverbot vereinbart wurde. Denn mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch die Pflicht des Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung. Er darf sein im Arbeitsverhältnis erworbenes Fachwissen einsetzen sowie versuchen, seinem früheren Arbeitgeber die Kunden auszuspannen.

Insoweit verhielt sich ein ehemaliger Abteilungsleiter durchaus gesetzeskonform. Er schied nach 35jähriger Firmenzugehörigkeit auf Veranlassung des Arbeitgebers aus und gründete mit seinem Bruder ein Konkurrenz-Unternehmen. Der "Newcomer" trat erfolgreich in den Kundenkreis des früheren Arbeitgebers ein, dieser erlitt dadurch Umsatzeinbußen.

Nach Darstellung der Arbeitsrichter kann der Arbeitgeber die Gefahr einer lästigen Konkurrenz ausgeschiedener Mitarbeiter nur dadurch unterbinden, daß er im Arbeitsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Aber ein solches darf allerdings höchstens auf zwei Jahre befristet sein und ist nur wirksam, wenn es eine angemessene Ausgleichzahlung vorsieht.

Quelle / Beschluss: (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 394/97)

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