Anwalt Hausbrand
Hausbrand - Hersteller haftet bei defektem Haushaltsgerät als Ursache
Verursacht eine noch neuwertige Waschmaschine einen Hausbrand, so kann der Hersteller für die Feuerschäden haftbar gemacht werden. Das hat das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem Urteil entschieden. Die Begründung der Richter: Alle Umstände sprächen dafür, dass die Waschmaschine schon bei der Lieferung nicht fehlerfrei gewesen sei. Daher handele es sich um einen dem Hersteller zuzurechnenden Produktfehler der den Hausbrand verursacht hat.
Im verhandelten Fall hatte ein Hauseigentümer auf Schadensersatz geklagt. In seinem Haus hatte eine erst sechs Monate alte Waschmaschine einen Hausbrand ausgelöst. Bedienungsfehler lagen nach Angaben des Gutachters nicht vor. Der Hersteller der Maschine verwies dagegen darauf, er unterziehe alle technischen Geräte einer sorgfältigen Prüfung. Die Waschmaschine könne daher nicht Brandauslöser für den Hausbrand gewesen sein.
Die Richter stellten grundlegend fest, wenn es bei einem fast noch neuen, auf lange Nutzung ausgelegten Gerät trotz üblicher und ordnungsgemäßer Benutzung zu einem technischen Defekt komme, so sei von einem Produktfehler auszugehen. Der Hersteller hafte auch für so genannte Ausreißer, die selbst bei sorgfältiger Qualitätsprüfung nicht auszuschließen seien.
Quelle / Beschluss: (Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 1668/98)
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