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Anwalt Hundebiss

Hundebiss - Besitzer muss Arztkosten zahlen

Nach einem Hundebiss hatte eine Postbotin hatte die schwierige Wahl: Sie sollte denjenigen von insgesamt vier Mischlingshunden bestimmen, der ihr vor etwa zwei Jahren einen Hundebiss in die Wade zugefügt hatte. Ein Grauer sei es damals gewesen, der ihr einen solchen Bluterguß beibrachte, daß sie nach dem Hundebiss zwei Tage krank war. Die Wahl der Postbotin fiel auf die freundlich mit dem Schwanz wedelnde rostrote Tessi.

Den Richter störten die Ungereimtheiten nicht. Er verurteilte Tessis Herrchen zum Ersatz der Arztkosten wegen diesem Hundebiss. Keinen Ausgleich gab es für die zweitägige Arbeitsunfähigkeit: Es waren ohnehin arbeitsfreie Tage gewesen.

Quelle / Beschluss: (Amtsgericht Rheine. 10 C 106/98)

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