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Anwalt Rechtsanspruch

Rechtsanspruch - Bei Tod kann Vertrag übernommen werden

Erben eines Mieters haben einen Rechtsanspruch darauf, den Mietvertrag des Verstorbenen zu unveränderten Bedingungen zu übernehmen. Aufgrund dieser wenig bekannten Gesetzesvorschrift zu diesem Rechtsanspruch (Paragraph 569 BGB) hat das Amtsgericht Frankfurt ein Wohnungsbauunternehmen dazu verurteilt, einem Mieter insgesamt rund 3350 Mark zurückzuzahlen.

Der Mieter hatte nach dem Tod seiner Mutter deren Wohnung übernommen und in Unkenntnis der Rechtslage und über den Rechtsanspruch einen neuen Mietvertrag mit einer um 280 Mark höheren Monatsmiete abgeschlossen. Das Gericht stellte fest, daß das Wohnungsbauunternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung dazu verpflichtet gewesen wäre, den Mieter über seinen Rechtsanspruch auf Übernahme der Wohnung mit unveränderter Miethöhe aufzuklären. Dieses Versäumnis begründe einen Rechtsanspruch des Mieters auf Mietrückzahlung.

Quelle / Beschluss: (Amtsgericht Frankfurt, 33 C 32/98-67)

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