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Mieter - bei Zeitvertrag Miete bis zum letzten Tag
Ein Mieter muss die vereinbarte Miete auch dann bis zum vereinbarten Ablauftermin zahlen, wenn der Mieter seinen Zeitmietvertrag vorzeitig kündigt und die Wohnung räumt. Die Pflicht gelte selbst, wenn der Vermieter die Wohnung inzwischen nur zu einem geringeren Mietzins an einen anderen Mieter weitervermieten konnte, entschied das Landgericht Berlin.
Im verhandelten Fall verurteilten die Richter den Zeit Mieter zur Zahlung des Differenzbetrages. Nach dem Urteil könnte der Vermieter bereits zum Zeitpunkt des Auszuges oder der Weitervermietung die künftig fälligen Mieten einklagen.
Quelle / Beschluss: (Landgericht Berlin, 64 S 526/98)
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