Anwalt Reutlingen
Reutlingen - Gerichtsurteil Beispiel
Prostitution ist auch in gemischten Gewerbe- und Wohngebieten in Reutlingen erlaubt. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg. Die Stadt Reutlingen hatte einer Prostituierten untersagt, ihr Gewerbe in der eigenen Wohnung in Reutlingen auszuüben. Das Verbot ist unzulässig, weil die Frau kein Bordell betreibt. Prostitution in der Wohnung ist nach Ansicht der Richter eine zumutbare Störung der Nachbarschaft.
Der Verwaltungsgerichtshof erklärte weiter, die Begründung der Stadt Reutlingen, Prostitution finde in Asien und Europa unter unwürdigen Bedingungen statt, sei unerheblich. Das Planungsrecht sei nicht das geeignete Instrument, um das zweifellos bestehende Problem zu bewältigen.
Quelle / Beschluss: (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg / Reutlingen), Az: 8 S)
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