Anwalt allgemeine Bestimmung
allgemeine Bestimmung - im Bezug auf Renovierung unzulässig
Unzulässig ist die allgemeine Bestimmung im Mietvertrag, wonach der Mieter ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichtet ist, wenn er auszieht. Denn dies ist eine allgemeine Bestimmung wobei weder der Zeitpunkt berücksichtigt werde, zu dem die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden habe, noch eine Ausnahme für Mietverhältnisse mit kurzer Vertragsdauer gemacht.
Quelle / Beschluss: (Landgericht Berlin, 65 S 308/97)
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