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Umbau - nicht zur Weihnachtszeit
Ein Mieter muss sich kurz vor Weihnachten keinen großen Umbau in seiner Wohnung gefallen lassen, urteilte das Amtsgericht Köln. Ein Vermieter wollte durch einen Umbau eine Gasetagenheizung zwischen dem 12. und 22. Dezember einbauen lassen. Der betroffene Bewohner wehrte sich vor Gericht gegen den zu diesem Zeitpunkt "unzumutbaren" Umbau. Das Amtsgericht gab ihm Recht. Der Zeitpunkt sei denkbar schlecht gewählt, zumal der Vermieter keinen triftigen Grund genannt habe, warum er gerade kurz vor dem Fest den Umbau durchführen lassen müsse.
Quelle / Beschluss: (Amtsgericht Köln, 215 C 293/93)
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