Anwalt Heizkosten
Heizkosten - Termin für Ablesung darf vom Mieter verschoben werden
Verschiebt ein Mieter den Termin für die Ablesung der Heizkosten, weil er in dieser Zeit in Urlaub ist, darf ihm der Vermieter in der Abrechnung für die Heizkosten keine Gebühren dafür verlangen.
Wegen eines kurzen Urlaubs muß der Mieter auch keinen Schlüssel bei Nachbarn oder bei der Verwaltung für die Ablesung der Heizkosten hinterlegen.
Quelle / Beschluss: (Amtsgericht Hamburg, 37 b C 1128/95)
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