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Anwalt Vermittlungsprovision

Vermittlungsprovision - nicht bei Mitgleid in Erbgemeinschaft

Keine Vermittlungsprovision dürfen Mitglieder einer Erbengemeinschaft verlangen, wenn Sie zu den Besitzern eines Hauses gehören. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte eine "Maklerin" dazu, 830 Mark Vermittlungsprovision an eine Mieterin zurückzuzahlen.

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft könne sie nicht als neutrale Vermittlerin angesehen werden und sei nicht berechtigt gewesen, eine Vermittlungsprovision zu kassieren, entschied das Gericht. Die Vermittlungsprovision stelle eine "ungerechtfertigte Bereicherung" dar. Die Erklärung der Maklerin, die Zahlung sei als "spontane Zuwendung" ohne Zusammenhang mit der Anmietung der Wohnung erfolgt, wertete das Gericht als unglaubwürdig.

Quelle / Beschluss: (Amtsgericht Frankfurt, 32 C 225/97-48)

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