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Eheschließung - verlobt ist nicht verheiratet
"Ehepartner ohne Trauschein" werden Verheirateten nach wie vor nicht steuerlich gleichgestellt. Mit dieser Entscheidung setzte der Bundesfinanzhof ein Urteil des Finanzgerichtes Hamburg außer Kraft, das wegen seiner fortschrittlichen Tendenz für Schlagzeilen sorgte.
Der Fiskus bat eine als Alleinerbin eingesetzte Verlobte kräftig zur Kasse, als zwei Tage vor der standesamtlichen Eheschließung der Partner völlig unerwartet starb. Als Ehefrau hätte sie weniger Erbschaftssteuer zahlen müssen. Die Eheschließung war verzögert wordem , weil das Ehefähigkeitszeugnis sehr lang auf sich warten ließ. Da sei es nur recht und billig die Verlobte steuerlich so zu stellen, als ob sie den Trauschein schon in Händen hielte, urteilte die Vorinstanz.
Mitnichten meinten die Herren Richter des Bundesfinanzhofes. Danach ist verlobt nicht verheiratet. Und das Verlöbnis fällt auch nicht als Vorstufe der Ehe unter deren verfassungsrechtlichen Schutz, betonte das Gericht.
Quelle / Beschluss: (Bundesfinanzhof, II R 41/96)
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