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Anwalt Gerichtsunterlagen

Gerichtsunterlagen - Kopien sind nicht aureichend

Wer vor Gericht schriftliche Erklärungen bzw. Gerichtsunterlagen von Prozeßparteien vorlegt, muß Originale oder wenigstens beglaubigte Kopien benutzen. Eine einfache Kopie von Gerichtsunterlagen genüge der Anforderung der Schriftform nicht, entschied das Kasseler Bundessozialgericht.

Quelle / Beschluss: (Bundessozialgericht, 1 RK 8/96)

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