Anwalt Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe - Keine Informationen - keine Bezahlung
Wer auf die Aufforderung nicht reagiert, seine finanziellen Verhältnisse offenzulegen, verliert den Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene später seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann, lautet ein Beschluß des Landgerichts Koblenz.
Quelle / Beschluss: (Landgericht Koblenz, 3 O 246/95 PKH I)
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