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Autofahrer - Wer nach dem Unfall trinkt zahlt Schaden selbst
Trinkt ein Autofahrer nach einem Verkehrsunfall Alkohol, verliert er seinen Versicherungsschutz. Ein Autofahrer hatte erklärt, er sei mit einem geplatzten Reifen gegen eine Gartenmauer geschleudert und habe danach zuhause einen "Beruhigungstrunk" zu sich genommen. Eine Blutprobe bei dem Autofahrer hatte drei Stunden später 1,57 Promille ergeben.
Das Landgericht Itzehoe argumentierte, einem Autofahrer sei zwar gegenüber der Polizei eine "Verschleierung der Art seiner Beteiligung" an einem Unfall strafrechtlich erlaubt. Seine vertragliche Aufklärungspflicht gegenüber der Versicherung gehe jedoch weiter. Sie sei in solchen Fällen immer dann verletzt, "wenn der Versicherungsnehmer sich aktiv der Feststellung der Blutalkoholkonzentration zu entziehen sucht". Dazu gehöre auch ein sogenannter Nachtrunk. Der Autofahrer muß daher seinen Schaden von mehr als 8000 Mark selbst zahlen.
Quelle / Beschluss: (Landgericht Itzehoe, 4S163/96)
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